Das Bundesamt für Güterverkehr informierte (siehe Homepage BAG / Verkehrsunternehmensdatei), dass der öffentliche Teil der Verkehrsunternehmensdatei am 30.09.2013 freigeschaltet wurde und über www.verkehrsunternehmensdatei.de aufgerufen werden kann.
Für die Richtigkeit und die Aktualität des öffentlich zugänglichen Inhalts der VUDat sind die Landesbehörden verantwortlich (§ 6 Absatz 1 VUDat-DV).
Das BAG übernimmt für die Richtigkeit der ihm übermittelten Daten keine Verantwortung.